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Hallo zusammen,

die aktuelle Entwicklung der Pandemie, heutige 7 Tage-Inzidenz TF = über 700, führt weiter zu deutlichen organisatorischen Eingriffen, von denen alle Abteilungen unseres Vereins betroffen sind.

 

Die von der Politik vorgegebene verbindliche 2G-Regel für Indoor- und Outdoorsport, völlig egal, ob mit Kontakt oder kontaktfrei, bedeutet mit der ab 15.12.2021 geltenden Ergänzung:

 

Ausschließlich folgende Personen haben Zutritt zu den Sportanlagen und Sporthallen in Brandenburg:

  • Geimpfte und Genesene,
  • neu: Kinder unter 14 (statt bisher 12) Jahren sowie
  • Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Testnachweis (in den Ferien reicht die Schulbescheinigung/Schülerausweis nicht aus!) und
  • Personen ohne Impfempfehlung ebenfalls mit Textnachweis.                  

      

Weiterhin sind für alle Outdooraktivitäten Trainingsteilnahmelisten zu führen, weil die Kontaktverfolgung jederzeit möglich sein muss.

 

Beigefügt ist das aktualisierte Hygienekonzept, das ab sofort gilt, mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. 

Die Frage, wer wie die Einhaltung der 2G-Regel bei Besuchern z.B. bei Fußball-Spielen kontrolliert, wird im Einzelfall entschieden, 

ansonsten sind zunächst TrainerInnen, BetreuerInnen in der Verantwortung.

Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung!

Ich wünsche Euch einen schönen 4. Advent, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!

 

Viele Grüße

Armin Schwarz

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